...in
den Sand geschrieben.
Schlechte Karten für den Herrn
Minister & Co.
Die Hehlerei ist die
bedeutendste Anschlussstraftat an einen zuvor begangenen Diebstahl. Die
Hehlerei ist im deutschen Strafrecht in § 259 StGB geregelt.
Es geht dabei um den Sachverhalt, dass jemand eine Sache, die ein
anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen
gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem Dritten
verschafft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Auch der Versuch
der Hehlerei ist in Deutschland strafbar, § 259 Abs. 2 StGB.
Soweit der Sachverhalt!
Wie immer man auch zu den Damen und Herren der
Hinterziehungsmaffia steht, wer gegen bestehendes Recht
verstößt, ist straffällig. Das gilt sowohl
für die eine als auch für die andere Seite. Denn wie
steht es so schön in unserem Strafrechts-Märchenbuch:
Vor dem Gesetz sind alle gleich (besonders die einen)!?!?!?
Wie kann es in unserer Republik nur geschehen,
dass die einen Ihr Kapital an der Steuer vorbei ins Ausland verschieben
und der BND mal eben so ‚dir nichts – mir
nichts’ knappe fünf Millionen EURO für eine
Straftat ausgibt, statt sich um sein ureigenes Aufgabengebiet zu
kümmern.
Und wie sie in Berlin gleich alle schreien, die
Minister, die Parteivorsitzenden, mehr oder weniger die gesamten Berlin
GmbH & Co. KG. Haben alle so schnell vergessen, wer von den
Parteien Schwarzgeldkonten im Ausland unterhalten hat, vielleicht sogar
noch hält, welche feine Gesellschaft schon vor Gericht
gestanden hat?
Bei dem Ruf nach härteren Strafen schon
vergessen, dass Recht in Deutschland käuflich ist? Wie sonst
soll man es bezeichnen, wenn bei Steuerhinterziehungen, bei
Schwarzgeldkonten und ähnlichem es stets zu einem Deal
zwischen Rechtsstaat und den Angeklagten kommt?
Ich bewundere die Staatsanwaltschaft, die
Steuerfahnder und die Polizisten, die da im Blitzlichtgewitter der
anwesenden Fotografen und der Presse ihren Dienst tun. Ganze
Fernsehteams waren schon vor Ort, bevor das Spektakel mit Herrn
Zumwinkel als Hauptdarsteller begann. Das sind die wahren
Zufälle!
Es ist die Aufgabe der Gerichte, Licht ins Dunkel
zu bringen. Dazu gehört auch, festzustellen, wer die Medien
Stunden zuvor verständigt hat. Und es wird
höchstrichterliche Aufgabe sein, festzustellen, wer, wann im
Staat als Hehler auftreten darf oder aber seinen Hut nehmen sollte.
So wie es geschehen ist – darf es um der
Republik willen nicht im Raum stehen bleiben – anders gesagt:
„Wehret den Anfängen!“
Zivilcourage ist nicht nur eine Sache für
Privatpersonen.
Und den Politikern sollte man generell die Frage
nach der Parteien- und Wahlverdrossenheit der Bürger
verbieten. So dumm dürfen die ja gar nicht sein. Und der
Traum, eines Tages die Wähler einfach austauschen zu
können, wird immer ein Traum bleiben. Sicher? Na ja - wenn
ganz links oder ganz rechts – immerhin stellte sich jetzt
schon mal die Frage nach der Stasi.
Ihr William Schwartzburg
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P.S.
Ausgabe
01/Juni/2007
...in den Sand geschrieben.- UMWELT
Ausgabe 02/Okt/2007
in den Sand geschrieben - ALL INCLUSIVE
Ausgabe
03/Nov/2007
in den Sand geschrieben - ...ALLES WIRD GUT...
Ausgabe
04/Feb/2008
in den Sand geschrieben - ...HERR MINISTER...
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